„Die Nutzung von Solarenergie ist neben der Windenergie ein elementarer Baustein auf dem Weg zu Klimaneutralität. Doch bevor das Potenzial von Dachflächen und versiegelten Flächen auch nur annähernd genutzt wird, startet nun schon der „Run“ auf die letzten Freiflächen und unverbrauchten Gewässer Kölns. So etwas trägt nicht gerade zur Akzeptanzsteigerung bei“, sagte Holger Sticht, Sprecher des BUND Köln.
In seinem Schreiben an OB Reker bezieht sich der BUND auf eine Vorschlagsliste der Rheinenergie AG vom 15. November 2021, welche u.a. auch die Anlage von Photovoltaik-Anlagen in Kölner Naturschutzgebieten und in gesetzlich streng geschützten Lebensraumtypen beinhaltet.
„Wir brauchen einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit Fläche. Landwirtschaft, Erholung und Naturschutz sind elementare Ansprüche, die nicht irgendwelchen Unternehmensinteressen geopfert werden dürfen. Daher haben wir die erforderlichen Biodiversitätsstandards in einem Handlungsleitfaden zusammen und zur Verfügung gestellt“, so Sticht.
Zu den vom BUND beschriebenen Standards gehört u.a., dass Naturschutzgebiete und Gewässer aller Art von PV-Anlagen frei gehalten werden müssen. Bei der Bewirtschaftung der PV-Anlagen sei es u.a. entscheidend, dass nicht gedüngt wird und keinerlei chemischen Mittel eingesetzt werden.
„Solaranlagen auf Freiflächen können ökologisch verträglich umgesetzt werden, wenn dabei die erforderlichen Biodiversitätsstandards beachtet werden. Wir fordern, dass diese von Anfang an auch in Köln angewandt werden“, sagte Sticht.