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Erweiterungspläne des FC Köln im Grüngürtel fehlerhaft

09. Mai 2019 | Gleueler Wiese, Klimawandel, Kölner Grüngürtel, Lebensräume, Naturschutz, Planung und Stellungnahmen, Stadtökologie

Umweltbericht für FC Köln Erweiterungspläne fehlerhaft; Nullvariante und Vorbelastungen im Grüngürtel bleiben unberücksichtigt.

 (flooy/Pixabay)

Der nachträglich für das Zielabweichungsverfahren zur 209. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln zur Erweiterung des RheinEnergieSportparks vorgelegte Umweltbericht ist nach Auffassung des BUND "grob fehlerhaft". In der BUND-Stellungnahme begründete Helmut Röscheisen, Vorstandsmitglied der Kreisgruppe Köln, dies wie folgt: "Das Baugesetzbuch verlangt für den Umweltbericht eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes (des betroffenen Äußeren Grüngürtels) bei einer Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante). Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit anderweitigen Planungsmöglichkeiten wichtig und wurde nicht untersucht. Dem Versuch, durch schrittweise Veränderungen regionalplanerische Anforderungen zu unterlaufen, muss die Bezirksregierung Köln Einhalt gebieten".

Landschaftsplan und Landschaftsbild

Unter Berücksichtigung bereits erfolgter Eingriffe durch vorhandene Trainingsplätze und die Infrastruktur seien Schutzzweck und Entwicklungsziel des Landschaftsschutzgesetzes (LSG) erheblich beeinträchtigt. Nicht umsonst verlange das LSG ein Verbot baulicher Anlagen in Landschaftsschutzgebieten. Es sei daher unverständlich, warum die bei der Stadt Köln angesiedelte Untere Naturschutzbehörde der geplanten Änderung des Flächennutzungsplans nicht widersprochen habe. Die Aussage im Umweltbericht, dass der Änderungsbereich im Äußeren Grüngürtel bereits weitläufig durch die genutzten Sportanlagen geprägt sei und die vorgesehene Erweiterung nur zur Veränderung des örtlichen Landschaftsbildes führe, "könne nur als zynisch bezeichnet werden", so Röscheisen.

Bodenschutz

Obwohl im Umweltbericht der Boden der Gleueler Wiese wegen seiner Bodenfruchtbarkeit als besonders schutzwürdig eingestuft ist, läge wegen der Auffüllung des Bodens im östlichen Teil der geplanten Trainingsplätze mit verschiedenen Materialien lediglich eine gewisse Beeinträchtigung der natürlichen Bodeneigenschaft vor. Dabei gingen durch die vorgesehene Versiegelung des Bodens durch Kunstrasenplätze wichtige Ökosystemdienstleistungen wie die CO2-Speicherung, die Regulierung des Wasserhaushaltes und die Artenvielfalt verloren.

Grundwasser

Die mögliche Gefährdung des Grundwassers auf der Fläche des vorgesehenen Trinkwasserschutzgebiets durch primäres Mikroplastik aus dem Abrieb der Kunstfasern und der Auswaschung und Freisetzung des eingesetzten Gummigranulats bei den Kunstrasenplätzen wird überhaupt nicht angesprochen. Nach einer Untersuchung des Fraunhofer Instituts für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik Oberhausen vom Juni 2018 gelangten jährlich in Deutschland pro Kopf der Bevölkerung 4.000 g primäres Mikroplastik in die Umwelt. 131,8 g stammten von Fußball-Kunstrasen- und teilweise Spielplätzen.

Klimaschutz

Im umweltmeteorologischen Gutachten des Umweltberichts wird einerseits die erhebliche Bedeutung des Äußeren Grüngürtels und des Änderungsbereiches als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet betont. Durch die Umwandlung der Gleueler Wiese in Kunstrasenplätze entfielen diese Funktionen. Dies würde aber lediglich die unmittelbare Umgebung betreffen. Völlig außer Acht blieben dabei die Aussagen der Klima-Planungshinweiskarte der Stadt Köln. Danach gelangten die im Sommer für die überhitzten Stadtteile lebenswichtigen Kaltluftströme über Radiale wie den Äußeren Grüngürtel und den Rhein in die Stadt. Zurecht wird die Gleueler Wiese in Klasse 5, stark klimaaktiv, eingestuft, während der mögliche Alternativstandort Marsdorf als weitgehend belastete Siedlungsfläche nur die Klasse 3 erreicht.

Lärmschutz

Auch beim Lärm könnte bei einer Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) eine höhere Lärmbelastung durch Sport- und teilweise Verkehrslärm vermieden werden.

Alternativplanung

Bereits die bisherige Alternativenprüfung war vom BUND als mangelhaft bezeichnet worden, da das Planungsrecht nur unzureichend berücksichtigt worden sei. Würden die inzwischen vorliegenden biotischen Faktoren wie Biotopqualität, Lebensraum für Tiere, Bodengüte und klimatische Funktion in die Alternativstandortbewertung einbezogen, wäre Marsdorf gegenüber dem RheinEnergieSportpark deutlich überlegen!

Kontakt: Dr. Helmut Röscheisen, 0160 - 97 209 108

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